AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Angebote und Geschäftsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend. Abschlüsse und Vereinbarungen - insbesondere soweit sie diese Bedingungen abändern - werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung für uns verbindlich. Die Annullierung von Abschlüssen und Vereinbarungen ist nur dann rechtswirksam, wenn von unserer Seite eine schriftliche Gegenbestätigung erfolgt ist. Im Falle der Annullierung von Aufträgen über Sonderanfertigungen behalten wir uns bei Annahme der Annullierung vor, die uns bereits entstandenen Kosten (wie beispielsweise, aber nicht ausschliesslich für Beschaffung oder Herstellung von Werkzeugen und Beschaffung von Rohmaterialien) voll in Rechnung zu stellen. Bei falschen Bestellungen darf die Ware nur mit unserer ausdrücklichen Genehmigung zurückgeschickt werden. Die Versandkosten und eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 80,- trägt der Käufer.

2. Preisstellung

Die vereinbarten Preise sind unverbindlich; es gelten die am Tage der Lieferung gültigen Preise. Unsere Preise gelten ab Werk zzgl. Transportverpackung. Die vereinbarten Preise sind jeweils durch unsere derzeitige Kostenlage begründet. Sollten sich unsere Kosten durch am Tage des Abschlusses nicht bekannte Preisänderungen oder Belastungen verändern, so behalten wir uns ausdrücklich vor, unsere Verkaufspreise auch für das vorliegende Geschäft zu ändern. Bei nachträglicher Einführung oder Erhöhung öffentlicher Abgaben, welche die Ware oder ihre Versendung betreffen, sind wir berechtigt, diese dem Käufer in Rechnung zu stellen.

3. Lieferfrist

Für jeden einzelnen Auftrag bleibt die Vereinbarung der Lieferfrist vorbehalten. Angaben über Lieferzeiten sind annähernd und unverbindlich. Geraten wir in Lieferverzug, muss der Käufer uns eine angemessene Nachfrist setzen.

4. Lieferbedingungen

Der Käufer darf Teillieferungen nicht zurückweisen. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung sind ausgeschlossen. Unvorhersehbare Umstände und Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferverpflichtungen ganz oder teilweise aufzuheben. Für die Berechnung sind die auf dem Lager oder dem Lieferwerk festgestellten Stückzahlen oder Gewichte maßgebend. Bei Lieferung ist das Gesamtgewicht für die Berechnung maßgebend. Mehr- oder Minderlieferungen bis 10% der Bestellmengen sind zulässig. Falls für die gelieferten Erzeugnisse eine Abnahme vorgeschrieben ist, hat die Abnahme auf dem Lieferwerk zu erfolgen, und zwar sofort nach Meldung der Versandbereitschaft. Unterlässt der Käufer die Abnahme, so gilt die Ware mit dem Verlassen des Werkes als bedingungsgemäß geliefert. Die Kosten trägt der Käufer.

5. Versand

Der Versand erfolgt ab Werk und geht stets auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers oder Käufers. Kartons und sonstige Innenverpackung werden nicht zurückgenommen. Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werkes, geht die Gefahr, wozu auch die Gefahr einer Beschlagnahme gehört, auf den Auftraggeber oder Käufer über. FOB- und CIF-Geschäfte bedürfen besonderer Vereinbarungen. Die Wahl des Transportweges und der Transportmittel erfolgt mangels besonderer Weisungen nach bestem Ermessen ohne irgendwelche Haftung für billigste und schnellste Verfrachtung. Die Haftung des Lieferers für schädliche Witterungseinflüsse während des Transportes auf die bestellten Waren wird ausgeschlossen.

6. Gewähr- und Mängelrüge

Für gelieferte Erzeugnisse wird in der Weise Haftung übernommen, dass Ware, die dem Vertrage nicht entspricht und daher nicht als Vertragserfüllung gilt, oder die nicht die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat, oder an der Stoff- oder Herstellungsfehler, welche die Verwendbarkeit der Ware ausschließen oder mindern, einwandfrei nachgewiesen werden werden, nach unserer Wahl zum berechneten Preis zurückgenommen oder durch neue, dem Vertrage entsprechende, mangelfreie Ware kostenlos ersetzt wird. Die untaugliche Ware ist zurückzugeben. Es bleibt uns ferner überlassen, in geeigneten Fällen an Stelle der Rücknahme oder der Ersatzlieferung den Minderwert gutzuschreiben. Alle weitergehenden Ansprüche sind ausgeschlossen. Warenmängel dürfen durch Nachbesserung beim Kunden nur dann behoben werden, wenn hierfür unser Einverständnis vorliegt und wir den Kosten zugestimmt haben. Mängelrüge hat der Käufer innerhalb 8 Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort schriftlich zu erheben. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung unter sofortiger Einstellung etwaiger Bearbeitung, spätestens aber 6 Wochen nach Empfang der Ware, zu rügen. Der Mängelanspruch verjährt spätestens einen Monat nach Zurückweisung der Mängelrüge durch uns, Mängelrügen berechtigen nicht zur Zurückhaltung der Rechnungsbeträge.

7. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind zu zahlen innerhalb 8 Tagen mit 2% Skonto, unabhängig vom Eingang der Ware und vom Recht der Mängelrüge. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in der von unserer Hausbank für ungesicherte Kredite berechneten Höhe fällig. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, die uns nach dem jeweiligen Abschluss bekannt werden und die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern geneigt sind, haben die Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge, auch im Falle einer Stundung. Sie berechtigen uns außerdem, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen, sowie nach angemessener Nachfrist vom Abschluss zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

8. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Tilgung aller unserer Forderungen gegen den Besteller, gleich aus welchem Rechtsgrund, vor. Eine Be- oder Verarbeitung unserer Waren erfolgt abweichend von §950 BGB zu unseren Gunsten. Für den Fall der Vermischung oder Verarbeitung unserer Waren mit anderen Sachen überträgt uns der Besteller schon jetzt sicherheitshalber sein Allein- oder Miteigentum an dem vermischten Bestand oder der neuen einheitlichen Sache und verwahrt diese mit kaufmännischer Sorgfalt für uns. Ist der Besteller verpflichtet, sein so entstandenes Allein- oder Miteigentum aufgrund eines Eigentumsvorbehaltes auf Dritte zu übertragen, so wird das Eigentum nur im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Ware zum Wert der Waren derjenigen übertragen, denen gegenüber der Besteller sich zur ganzen oder teilweisen Übertragung seines Allein- oder Miteigentums verpflichtet hat. Der Besteller ist berechtigt, in unserem Eigentum oder Miteigentum stehende Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt zu veräußern. Daraus entstehende Forderungen oder sonstige Rechte tritt der Besteller hiermit sicherungshalber an uns ab. Ist der Besteller aufgrund von Eigentumsvorbehalten Dritter ebenfalls zur Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung verpflichtet, so erfolgt die Abtretung nur im Verhältnis des Rechnungswertes unserer veräußerten Ware zum Wert derjenigen Waren, hinsichtlich derer der Besteller zur Abtretung seiner Forderung verpflichtet ist. Der Besteller ist berechtigt, die uns abgetretenen Forderungen für uns einzuziehen. Den Erlös hat er bei Fälligkeit unserer Forderungen sofort weiterzuleiten, andernfalls gesondert aufzubewahren. Zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung der in unserem Eigentum stehenden Ware ist der Besteller nicht berechtigt. Der Besteller ist jederzeit verpflichtet, auf unser Verlangen uns die zur Verfolgung unserer Eigentums- oder Miteigentumsrechte oder der uns abgetretenen Forderungen erforderlichen Auskünfte zu erteilen und uns über jede an uns abgetretene Forderung eine schriftliche Abtretungserklärung zu übergeben. Hat der Besteller Vereinbarungen mit Dritten getroffen, aufgrund derer unsere derzeitigen oder zukünftigen Sicherungsrechte beeinträchtigt werden könnten (z.B. Globalzession), hat er uns dies unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherungen unsere Lieferantenforderungen insgesamt um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Bestellers verpflichtet, Sicherungswerte auf ihn zurück zu übertragen. Zugriffe Dritter, durch welche unsere Sicherungsrechte beeinträchtigt werden, sind uns unverzüglich mitzuteilen.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle aus den Geschäften mit uns sich ergebenden gegenseitigen Ansprüche und Verpflichtungen ist Attendorn. Gerichtsstand ist Olpe. Bei Verträgen mit ausländischen Bestellern gilt deutsches Recht.

Soweit eine Bestimmung dieser Liefer- und Leistungsbedingungen nichtig ist, wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

M info@tielke.de    |   T +49 (0)2722 93 60 - 0   |   F +49 (0)2722 93 60 - 26

 
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